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Gremienarbeit

In der jährlichen Elternversammlung werden nach dem KiBiz (Kinderbildungsgesetzt) die Elternvertreter der Gruppen und deren Stellvertreter gewählt.

Diese bilden den Elternrat, der die Verbindung zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger und dem Personal herstellt und fördert.

Der Elternrat hat beratende, unterstützende und vermittelnde Funktion.

Er bildet mit dem Träger und den in der Einrichtung tätigen Kräften den Rat der Tageseinrichtung.

Dieses Gremium hat folgende Aufgaben:

  • über die Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten,
  • sich um die erforderliche räumliche und personelle Ausstattung zu bemühen,
  • Aufnahmekriterien zu vereinbaren,
  • die Erziehungsberechtigten entsprechend und umfassend zu informieren und an der Willensbildung zu beteiligen.