Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand (KV) ist der Vermögensverwalter der Kirchengemeinde. Er ist nach kirchlichem und staatlichem Recht dazu berufen und von der Gemeinde gewählt, den Erhalt des Vermögens einschließlich der kirchlichen Gebäude und den zweckentsprechenden Einsatz der Erträge und der durch das Bistum zugewiesenen Mittel sicherzustellen. Dazu gehört die Erstellung des jährlichen Haushaltes, durch den alle Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Hierzu arbeitet er eng mit dem bischöflichen Generalvikariat in Aachen zusammen, dessen Zustimmung zu allen wichtigen Entscheidungen erforderlich ist. Über wesentliche Dinge ist auch der Pfarrgemeinderat zu informieren bzw. zu hören, aus dem ein nicht stimmberechtigtes Mitglied im Kirchenvorstand vertreten ist. Andererseits ist ein Vertreter des Kirchenvorstandes stimmberechtigtes Mitglied im Pfarrgemeinderat.